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die-tauchmesse


Bildagentur-24.de Lizenzvereinbarung

Gültig für online erworbene Bilder unter www.bildagentur-24.de
DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG wird am Tag des Erwerbs ZWISCHEN Bildagentur-24, mit Sitz Augsburg, Steinerne Furt 76, D-86167 Augsburg (nachfolgend das Unternehmen) und Ihnen, dem Benutzer (nachfolgend der Lizenznehmer) eingegangen. Im Hinblick darauf, dass Sie die vereinbarte Lizenzgebühr entrichten und die in der vorliegenden rechtlichen Vereinbarung dargelegten Nutzungsbedingungen akzeptieren, gestattet das Unternehmen die Verwendung der Fotografien (nachfolgend Bilder) gemäß den in der vorliegenden Vereinbarung dargelegten Nutzungsbedingungen.

1 Übertragene Rechte

1.1 Unter Berücksichtigung der Pflichten, Garantien und Zusicherungen des Lizenznehmers in der vorliegenden Vereinbarung und vorbehaltlich und bedingt durch deren vollständige und rechtzeitige Leistung und Einhaltung, gewährt das Unternehmen dem Lizenznehmer eine nicht übertragbare, nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Bilder.

1.2 Maximal 10 Angestellte des Lizenznehmers haben in einem Computernetzwerk auf die Bilder Zugriff und dürfen diese verwenden. Werden Sie in größeren Computernetzwerken bereitgestellt, so ist eine Upgrade-Lizenz erforderlich. Den Subunternehmern des Lizenznehmers ist die Vervielfältigung der Bilder gestattet, jedoch stets vorbehaltlich der in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Bedingungen (einschließlich der Nutzungsbeschränkungen und ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden). Um jedem Zweifel vorzubeugen ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, an Dritte Unterlizenzen zur Nutzung der Bilder zu vergeben.

1.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, aus triftigem Grund die Lizenz zur Nutzung der Bilder zu widerrufen und Bilder durch alternative Fotografien zu ersetzen. Bei Benachrichtigung bezüglich eines Lizenzwiderrufs hat der Lizenznehmer unverzüglich die Verwendung der Bilder zu unterlassen und zu gewährleisten, dass seine Kunden und Klienten dies ebenfalls tun.

2. Garantien seitens des Unternehmens

Das Unternehmen garantiert, vereinbart und verspricht gegenüber dem Lizenznehmer, dass die Bilder in den 30 auf den Erwerb folgenden Tagen frei von Material- und Bearbeitungsmängeln sind. Die einzige und exklusive Abhilfe bei einem Bruch der vorstehenden Garantie ist ein Ersatz der Bilder. Das Unternehmen geht keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien hinsichtlich der Bilder ein, einschließlich und ohne Einschränkung jedweder stillschweigenden Garantie auf Markttauglichkeit oder Eignung zu einem bestimmten Zweck. Das Unternehmen haftet nicht dem Lizenznehmer oder jedweden anderen Personen oder Rechtssubjekten gegenüber für etwaige allgemeine, Strafe einschließende, besondere, direkte, indirekte, Folge- oder sekundäre Schäden sowie für entgangene Gewinne oder andere Schäden, Kosten oder Verluste, die sich aus der Nutzung der Bilder durch den Lizenznehmer, die vorliegende Vereinbarung, jedwede Rechnung in Bezug auf die Bilder oder anderweitig ergeben, selbst wenn das Unternehmen auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde.

3. Bezahlung

3.1 Außer im Falle von ausdrücklich vereinbarten Kreditbedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Lizenznehmer verpflichtet sich der Lizenznehmer wie in den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung festgelegt, vor jedwedem Gebrauch der Bilder für die lizenzierte Nutzung der Bilder im Voraus zu bezahlen.

3.2 Außer im Falle von ausdrücklich vereinbarten Kreditbedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Lizenznehmer stimmt der Lizenznehmer zu, dass die Erlaubnis zur Nutzung der Bilder nur nach Eingang der vereinbarten Zahlung bei dem Unternehmen als erteilt gilt; des Weiteren akzeptiert der Lizenznehmer in vollem Umfang, dass der Lizenznehmer bis zur besagten Bezahlung kein Recht zur Nutzung der Bilder in jedweder Weise hat. Wurden ausdrücklich Kreditbedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Lizenznehmer vereinbart, so stimmt der Lizenznehmer zu, dass im Falle des Zahlungsverzugs des Lizenznehmers gegenüber dem Unternehmen die Erlaubnis zur Nutzung der Bilder unter diesen Bedingungen als entzogen gilt.

4. Garantien seitens des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer garantiert, verspricht, bestätigt und akzeptiert gegenüber dem Unternehmen:

4.1 Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie das Eigentum an den Bildern und Ansprüche auf diese werden ausdrücklich als Eigentum des Unternehmens anerkannt und unterliegen ausschließlich der nicht-exklusiven, nicht-übertragbaren in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Lizenz, die dem Lizenznehmer abgesehen von der in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Nutzung weder Urheber- noch Eigentumsrechte welcher Art auch immer überträgt.

4.2 Der Lizenznehmer verwendet die Bilder gemäß geltendem Recht und in der von dem Unternehmen akzeptierten und in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Art und in diesem Kontext; er vermindert weder noch beeinträchtigt er durch Handlung oder Unterlassung die Urheberrechte des Unternehmens an den Bildern, auch verletzt er keine moralischen Rechte oder Abkommen in Bezug auf die Bilder, so dass etwaige Dritte u.U. ein Zurückbehaltungsrecht oder anderes wie auch immer geartetes den Rechten des Unternehmens entgegenstehendes Recht erhalten; des Weiteren werden die Bilder durch nichts überlagert und es wird in den Bildern auch nichts eingefügt, umgestellt, zusammengelegt oder ergänzt, was als abträglich, provokativ, blasphemisch, beleidigend, verleumderisch, obszön oder pornographisch gelten könnte, noch werden sie in irgend einer Weise verändert, entstellt oder benutzt, die als abträglich, provokativ, blasphemisch, beleidigend, verleumderisch, obszön oder pornographisch gelten könnte. Darüber hinaus wird kein Teilstück, Segment oder Fragment der Bilder, ungeachtet der ggf. geringen Größe, in Verbindung mit anderen Bildern oder Kunstwerken verwendet oder zusammengelegt, um so ein neues Bild zu erstellen, das als abträglich, provokativ, blasphemisch, beleidigend, obszön, pornographisch oder verleumderisch gelten könnte.

4.3 Der Lizenznehmer stellt sicher, dass sämtliche vom Lizenznehmer veröffentlichten und weitergegebenen Kopien der Bilder vollständige und präzise Angaben zu den Urheberrechten, Danksagungen und Bestätigungen darüber, dass das Unternehmen die Urheberrechte an den Bildern innehat, beinhalten, und dass eine Vervielfältigung ausschließlich mit einer eingeschränkten Erlaubnis seitens des Unternehmens gestattet ist. Der Lizenznehmer hat folgende Internetadresse direkt an das Bild zu platzieren: www.bildagentur-24.de

4.4 Der Lizenznehmer macht dem Unternehmen gegenüber detaillierte Angaben, sobald der Lizenznehmer etwaiger tatsächlicher oder drohender Ansprüche von Dritten in Verbindung mit den Bildern gewahr wird.

4.5 Der Lizenznehmer bleibt zu jeder Zeit in vollständiger Kontrolle und Besitz der Bilder und gewährleistet, dass diese an sicheren und gesicherten Orten aufbewahrt werden; er lässt nicht zu, dass die Bilder in die Hände Dritter gelangen, denen in vorliegender Vereinbarung keine Lizenz erteilt wird. Der Lizenznehmer verkauft weder, noch lizenziert oder verteilt er seine Arbeit so, dass ein Kunde des Lizenznehmers die Bilder als eigenständige Datei extrahieren oder darauf zugreifen kann.

4.6 Der Lizenznehmer gewährleistet, dass die Bilder in kein Logo, Warenzeichen und keine Dienstleistungsmarke aufgenommen werden.

4.7 Der Lizenznehmer hält das Unternehmen schadlos und entschädigt es in voller Höhe in Bezug auf sämtliche direkt oder indirekt durch Verstoß gegen oder Nichtausübung jedweder der in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen des Lizenznehmers resultierende Handlungen, Verfahren, Ansprüche, Forderungen, Kosten (einschließlich etwaiger Rechtskosten, Entschädigungen und vom Lizenznehmer auf Anraten seiner Rechtsberater im Rahmen eines Vergleichs oder der Beilegung einer Forderung getätigter Ausgaben), Schiedssprüche und Schäden.

4.8 Der Lizenznehmer garantiert und verspricht, die Nutzung der Bilder oder eines beliebigen Teils davon für keine anderen als die zwischen dem Unternehmen und dem Lizenznehmer in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Zwecke zu übertragen oder zu lizenzieren. Insbesondere darf der Lizenznehmer das Nutzungsrecht an den Bildern weder an andere Personen oder Rechtssubjekte verleihen, vermieten, diesen gegen Entgelt überlassen oder anderweitig übertragen noch vorgeben oder es diesen auf irgendeine Weise übertragen.

4.9 Der Lizenznehmer akzeptiert und garantiert, dass die Nutzung der Bilder keine wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt; etwaige wie auch immer geartete Haftungsansprüche in Bezug auf die Verletzung der Rechte Dritter trägt der Lizenznehmer. Das Unternehmen gewährt in Bezug auf die Verwendung von in den Bildern abgebildeten Namen, Warenzeichen, Handelsmerkmalen, eingetragenen, nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten Zeichnungen oder Kunstgegenständen oder architektonischen Werken keinerlei Rechte und übernimmt keine Garantien; der Lizenznehmer hat selbst sicherzustellen, dass alle für die Vervielfältigung benötigten Rechte oder Zustimmungen in Bezug auf das Vorstehende erteilt wurden.

4.10 Wird jedwedes der Bilder mit einem Modell so verwendet, dass es eine Person mit Urteilsvermögen glauben lässt, das Modell selbst verwende ein Produkt oder nehme eine Dienstleistung in Anspruch, (z.B. die Verwendung eines Bildes bei empfehlender Werbung), oder wird die Abbildung des Modells in den Bildern in Verbindung mit für eine Person mit Urteilsvermögen nicht sehr schmeichelhaften oder ungebührlich umstrittenen Themen verwendet, so hat der Lizenznehmer bei derartiger Verwendung eine Erklärung abzugeben, dass die Person ein Modell ist, und die Bilder ausschließlich zu illustratorischen Zwecken verwendet werden. Diese Forderungen des Abschnitts 4.10 erfolgen ohne Einschränkung der an anderer Stelle der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen des Lizenznehmers in Bezug auf die Verwendung der Bilder.

5. Beendigung
Die in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen des Lizenznehmers gelten als nicht erfüllt, wenn:

5.1 der Lizenznehmer zwei Wochen nach Fälligkeit jedweden in vorliegender Vereinbarung akzeptierten Betrag nicht entrichtet hat.

5.2 der Lizenznehmer gegen jedwede andere Bestimmung vorliegender Vereinbarung verstößt.

5.3 sich jedwede der Angaben des Lizenznehmers als nicht korrekt erweist.

5.4 der Lizenznehmer für insolvent oder bankrott erklärt wird oder Konkurs anmeldet, oder der Lizenznehmer geprüft wird, eine Konkursverwaltung oder Nachlassverwaltung eingesetzt wird oder der Lizenznehmer in Liquidation geht. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine derartige Erfüllungsverweigerung seitens des Lizenznehmers zu akzeptieren, die Lizenzvereinbarung umgehend zu beenden und die unverzügliche Rückgabe sämtlicher in welcher Form auch immer gelieferten oder im Besitz des Lizenznehmers befindlichen bzw. von ihm erstellten oder produzierten Bilder zu fordern.

6. Sonstiges

6.1 Die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung unterliegen der irischen Gesetzgebung und werden gemäß den irischen Gesetzen ausgelegt; die Zuständigkeit in Bezug auf die vorliegende Vereinbarung obliegt ausschließlich den irischen Gerichten. Ungeachtet des Vorstehenden hat das Unternehmen das Recht, Klage oder Klage nach Equity-Recht zu erheben und zu verfolgen oder vor jedem zuständigen Gericht gerichtlich vorzugehen, um einen Unterlassungsanspruch oder Anspruch anderer Art gegen den Lizenznehmer durchzusetzen.

6.2 Die vorliegende Vereinbarung enthält die ausnahmslose und vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien, und ersetzt sämtliche vorherigen, dieses Thema betreffenden, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und Übereinkünfte; eine Abänderung vorliegender Vereinbarung ist ausschließlich durch ein von allen Vertragsparteien unterzeichnetes schriftliches Dokument möglich. Erweisen sich eine oder mehrere der in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Bestimmungen als ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar, bleibt die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen davon unberührt. Derartige Bestimmungen werden lediglich in dem Umfang abgeändert, in dem die Vereinbarung als einklagbar gilt.

6.3 Die vorliegende Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge bezüglich des internationalen Warenkaufs.
Lesen Sie bitte den Text der vorliegenden Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. Mit der Nutzung der Bilder stimmen Sie den Lizenzbestimmungen vollständig zu.